Ablauf

Vor Ihrem Ersttermin

  • Sie benötigen vor Beginn der Therapie eine gültige Verordnung von Ihrer Haus- oder Fachärztin / Ihrem Haus- oder Facharzt.

  • Patientinnen und Patienten der SVS bzw. der KFA müssen ihre Verordnung vor Beginn der Therapie von der Krankenkasse chefärztlich bewilligen lassen.
    Dies gilt nicht für Patientinnen und Patienten der BVAEB und ÖGK.

Ersttermin

  • Bitte halten Sie sowohl Ihre Verordnung als auch alle relevanten Befunde bereit.

  • Tragen Sie bequeme Kleidung, damit einem guten Start in die Therapie nichts im Wege steht.

Nach Beendigung der Behandlungsserie

  • Sie erhalten von mir eine Honorarnote über alle absolvierten Einheiten.

  • Mit dieser Honorarnote können Sie Ihre Rückerstattung bei der Krankenkasse einreichen und erhalten einen entsprechenden Anteil der Kosten refundiert, gemäß dem Tarif der Krankenkasse.

Zahlungsmodalitäten

  • Die Abrechnung der Therapieleistungen erfolgt gesammelt nach Abschluss der vereinbarten Therapieserie.

  • Bitte überweisen Sie den Gesamtbetrag nach der letzten Behandlung innerhalb von 14 Tagen auf das auf der Honorarnote angeführte Konto.

Terminabsage

  • Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, diesen mindestens 24 Stunden im Voraus abzusagen.

  • Kurzfristig abgesagte oder nicht wahrgenommene Termine müssen in Rechnung gestellt werden, da der Termin speziell für Sie reserviert ist und in dieser Zeit keine andere Behandlung stattfinden kann.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme.